Oft gestellte Fragen zum Bürger*innenrat (FAQ)
Inhalt
Die wichtigsten Fragen zum Anfang
Der Bürger*innenrat ist eine Gruppe aus zufällig ausgewählten Bürger*innen. Er trifft sich zwei- bis drei Mal im Jahr und bespricht kommunalpolitische Themen. Der Bürger*innenrat besteht aus 56 Mitgliedern, die zufällig ausgelost werden. In moderierten Sitzungen werden die Themen beraten und diskutiert. Hierbei helfen Fachleute. Das Ergebnis wird zusammengefasst und heißt Bürger*innengutachten. Das Bürger*innengutachten wird dann zur Beratung dem Bürgerforum vorgelegt und später im Rat der Stadt Aachen vorgestellt und entschieden.
Die Themen, die im Bürger*innenrat besprochen werden, müssen natürlich irgendwo ausgesucht werden. Ebenso die Expert*innen, die die gelosten Bürger*innen unterstützen. Hier kommt das Begleitgremium ins Spiel. Dieses Gremium besteht aus zwei Mitarbeitenden der Verwaltung und aus 12 ehemaligen Mitgliedern des Bürger*innenrates. Vier von den zwölf Mitgliedern werden aus dem letzten Bürger*innenrat nachbesetzt, sodass die Mitglieder nach drei Sitzungen komplett ausgewechselt sind.
Um die Sitzungen des Bürger*innenrats und des Begleitgremiums zu organisieren und Fragen zu beantworten, gibt es in der Stadtverwaltung das Bürger*innensekretariat. Sollten Sie also noch weitere Fragen zum Bürger*innenrat haben, können Sie sich gerne an das Bürger*innensekretariat wenden.
Fragen zu den Sitzungen
Es werden zwei bis drei Sitzungen angesetzt, die jeweils samstags und sonntags stattfinden werden. Für Verpflegung wird selbstverständlich gesorgt.
In der Regel 6 bis 8 Stunden, natürlich mit Pausen.
Ja, sowohl Getränke als auch Essen werden bereitgestellt.
Wie funktioniert das mit den Themen?
Die Themen sollten die Stadt Aachen betreffen und von der Politik in Aachen entschieden werden können. Besonders Empfehlungen zu kontrovers diskutierten Themen unterstützen die Politik bei ihren Entscheidungen.
Alle Einwohner*innen können Themen einreichen. Zu den Einwohner*innen gehören alle Menschen, die in der Stadt Aachen ihren Wohnsitz haben. Sollten Sie Probleme oder Fragen bei der Themenformulierung haben, steht Ihnen das Bürger*innensekretariat gerne zur Seite.
Nein, überhaupt nicht! Selbst wenn Sie noch nie etwas von dem Thema gehört haben, sorgen Fachleute dafür, dass Sie umfassend aufgeklärt und informiert werden.
Fragen zur Teilnahme und Auslosung
Eine Teilnahme am Bürger*innenrat ist nur möglich, wenn man ausgelost wurde. In dem Fall erhalten Sie vom Bürger*innensekretariat ein Schreiben, in dem Sie die Teilnahme bestätigen können.
Das ist Zufall. Wir wählen aus der Aachener Bevölkerung nach dem Zufallsprinzip aus. Dabei achten wir darauf, dass die Teilnehmenden die Aachener Bevölkerung möglichst genau repräsentieren.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Nein. Nur in dem ganz unwahrscheinlichen Fall, dass Sie zwei Mal hintereinander ausgelost werden. Aber Sie können sich für das Begleitgremium bewerben (mehr dazu unten).
Selbstverständlich, gezwungen wird niemand.
Ja, der Aufwand wird vergütet.
Wenn ein Bürger*innenrat abgeschlossen ist, können sich die ehemaligen Mitglieder für das Begleitgremium anmelden. Aus allen Anmeldungen werden dann 4 Personen gelost.
Was ist das Ergebnis?
Die Empfehlungen des Bürger*innenrats werden dem Stadtrat übergeben. Der Stadtrat muss entscheiden, ob alle Empfehlungen oder nur ein Teil davon umgesetzt werden. Der Stadtrat muss eine Entscheidung ausführlich begründen.
Ja. Über die Entscheidung des Stadtrats wird transparent berichtet. Sollte ein Teil der Empfehlungen nicht umsetzbar sein, wird auch dies erklärt.
Man kann als eine*r von 56 wirklich etwas zum Thema beitragen. Das Ergebnis des Bürger*innenrats geht direkt an den Stadtrat und wird dort beraten und entschieden.